EPBD
Im Januar 2003 trat die Directive on Energy Performance of Buildings – EPBD (deutsch: Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – KOM(2002) 91 EG) in Kraft, die bis 2009 in nationales Recht umgesetzt werden musste. Die EPBD ist eine europäische Richtlinie, die analog zur deutschen EnEV den integralen Ansatz von Gebäudehülle und Anlagentechnik etabliert.
Die EPBD geht über den stark auf den Neubau konzentrierten Ansatz der EnEV hinaus und fordert die Ausstellung von Energieausweisen, auch für den Gebäudebestand im Falle von Eigentümerwechseln, Vermietung und Vererbung. Darüber hinaus stellt die EPBD Anforderungen an die Objektgebäude. Ferner fordert sie eine gesamtenergetische Bilanzierung des Gebäudes unter Berücksichtigung nicht nur der Wärmeerzeugung, sondern auch der Kühlung und der Beleuchtung bzw. Belichtung.
Die Implementierung der EPBD erfordert die Entwicklung harmonisierter Berechnungsverfahren für den Gebäudebereich. Über entsprechende europäische Normen, die Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie die Bereiche Kühlung, Beleuchtung und Belichtung umfassen, soll sichergestellt werden, dass ein EU-harmonisierter Ansatz zur energetischen Bewertung von Gebäuden zum Tragen kommt.
Die Mitgliederversammlung des BDH hat am 17. November 2004 in Frankfurt den Beschluss gefasst, sich ausschließlich für einen bedarfsorientierten Energieausweis einzusetzen. Die Einführung eines verbrauchsorientierten Energiepasses im Rahmen der Novellierung der EnEV im Zusammenhang mit der Umsetzung der EPBD wird abgelehnt. Gegenstand des politischen Dialogs u. a. mit der Deutschen Energie Agentur (dena) war die Begründung des bedarfsorientierten Energieausweises auf Basis einheitlicher energetischer Bilanzierungen eines Gebäudes anhand von Normen. Die Ausstellung des Energieausweises soll nach Ansicht des BDH für Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem preisgünstigen und im größeren Wirkungsbereich mit den ausführlichen Verfahren erfolgen. Darüber hinaus setzt sich der BDH für eine zentrale Energieberatung in den Fällen ein, in denen der Energieausweis Handlungsbedarf für die energetische Modernisierung des Gebäudes ausweist.
